Japan
Klimatabelle Tokyo
| Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez |
Max. Temperatur °C | 10 | 11 | 14 | 20 | 24 | 27 | 31 | 32 | 28 | 22 | 17 | 12 |
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Min. Temperatur °C | -1 | 0 | 3 | 8 | 13 | 18 | 22 | 23 | 19 | 13 | 6 | 1 |
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Sonnenstunden / Tag | 5h | 3h | 4h | 6h | 6h | 4h | 5h | 6h | 5h | 4h | 4h | 5h |
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Regentage | 5 | 5 | 8 | 9 | 11 | 13 | 13 | 12 | 11 | 10 | 6 | 4 |
WETTER & KLIMA
Wegen der großen Nord-Süd-Erstreckung Japans ist das Klima sehr unterschiedlich und reicht von kühl gemäßigt im Norden bis zu feucht-tropisch im Süden. Hinzu kommt der große Einfluss von Winden. Sie wehen einerseits im Winter von Nordasien zum Pazifik und bringen Luftmassen aus Sibirien, andererseits im Sommer vom Pazifik nach Japan, wodurch es zu Taifunen und monsunartigen Regenfällen kommt.
Japan unterteilt sich in sechs Klimaregionen. Ihnen gemeinsam ist, dass alle relativ viele Niederschläge erhalten. Die Sommer sind zudem – mit Ausnahme der Hochgebirgsregionen – überall mit Tagestemperaturen von 25-35 °C ziemlich warm.
Hokkaido im Norden ist relativ trocken und hat lange, kalte Winter sowie kurze, warme Sommer. Die Westküste erhält im Winter starken Schneefall. Im Sommer ist es hingegen kühler als am Pazifik; jedoch gibt es hier dank des Föhns öfter Sonnenschein. Das zentrale Hochland besitzt starke Temperaturunterschiede zwischen Sommer und Winter sowie zwischen Tag und Nacht, aber nur geringe Niederschläge. Um den Seto-Inlandsee führen die umliegenden Berge dazu, dass diese Region über ein ganzjährig mildes Klima verfügt. Die Pazifikregion hat kühle Winter mit geringem Schneefall, aber heiße und sehr feuchte Sommer. Die Ryukyu-Inseln ganz im Süden besitzen subtropisches Klima mit warmen Wintern und heißen Sommern. Hier treten, vor allem während der Regenzeit, starke Niederschläge und regelmäßige Taifune auf.
Die jährlichen Niederschlagsmengen steigen von 1.100 mm im Norden auf mehr als 2.000 mm im Süden und fallen – mit Ausnahme der Westküste – überwiegend im Sommer. Im Norden liegt die mittlere Jahrestemperatur bei 4 °C, im Süden bei 13 °C.
WÄHRUNG
Yen (JPY)
1 EUR = ca. 120,79 Yen
(Stand Februar 2020)
Aktuelles zu COVID-19
Epidemiologische Lage
Die japanische Regierung mahnt allgemein zur Vorsicht. Von einer hohen Anzahl nicht erfasster Infektionen wird auch in Japan ausgegangen. Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Japan wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Einreise
Es gilt ein Einreiseverbot für Drittstaatsangehörige. Nicht-japanischen Staatsangehörigen, die sich in den letzten 14 Tagen vor ihrer geplanten Einreise nach Japan in einem Risikoland aufgehalten haben, wird die Einreise nach Japan in der Regel nicht gestattet. Ausländische Staatsangehörige mit „Residence“-Status in Japan und gültiger Re-entry-permit sind unter bestimmten Auflagen ausgenommen. Informationen hierzu bietet die Botschaft Japans in Berlin.
Die Visafreiheit ist für deutsche Staatsangehörige ausgesetzt. Die Möglichkeit zur Beantragung eines Visums für Geschäftsreisen, Studienaufenthalte und mittel- und langfristige Aufenthalte (mit Certificate of Eligibility) und die Einreise mit einem solchen Visum wurde von der japanischen Regierung bis auf weiteres ebenfalls ausgesetzt. Nähere Informationen hierzu bietet die Botschaft Japans in Berlin.
Es sind zudem strenge Quarantäneregeln einzuhalten. Bei Personen, die aus Virusvariantengebieten einreisen (dazu zählt auch Deutschland), wird auch bei Vorlage eines negativen PCR-Tests eine Unterbringung für zunächst drei Tage in einer von den Quarantänebehörden festgelegten Unterkunft angeordnet. Anschließend wird in der Regel ein weiterer COVID-19-Test durchgeführt. Bei negativem Testergebnis ist es möglich, die restliche Zeit der 14-tägigen Quarantäne in der eigenen Wohnung oder einer selbstorganisierten Unterkunft zu verbringen. Dies gilt auch für japanische Staatsangehörige und Inhaber einer Daueraufenthaltserlaubnis.
Nähere Informationen hierzu bieten die Botschaft Japans in Berlin und das japanische Außenministerium.
Durch- und Weiterreise
Transit aus Drittstaaten über japanische Flughäfen ist möglich, sofern der Flughafen nicht verlassen werden muss.
Reiseverbindungen
Es gibt weiterhin kommerzielle Flugmöglichkeiten zwischen Japan und Deutschland. Einschränkungen und Flugausfälle sind jederzeit möglich.
Beschränkungen im Land
Restaurants und Bars sind eingeschränkt geöffnet. Die Bevölkerung wird gebeten, Ansammlungen in größeren Gruppen zu vermeiden und keine Feiern zu veranstalten.
Hygieneregeln
Das Tragen von Masken ist in Städten auch außerhalb von Gebäuden allgemein üblich, jedoch nicht rechtlich bindend.
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Japan einen gültigen Reisepass. Reisedokumente müssen für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts gültig sein.
VISABESTIMMUNGEN
Es wird kein Visum bei einem Aufenthalt in Japan benötigt, sofern die Reise nicht über 90 Tage hinaus geht.
Bearbeitungszeit: Die gewöhnliche Bearbeitungsdauer beträgt etwa 6 Konsulatsarbeitstage nach Eingang der Antragsunterlagen. An Nationalfeiertagen kann es zu Verzögerungen kommen.
Hinweis: Bei einem touristischen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen, muss ein Visum bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Informieren Sie sich frühzeitig bezüglich der unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visa-Beschaffung.
Mitzuführende Dokumente: Weiter- bzw. Rückflugticket, Nachweis über ausreichend Geldmittel
Hinweis: Bei einzelnen Berufsgruppen wie z.B. Journalisten können abweichende Visaregelungen gelten.
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Berlin oder an die Konsulate in Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg und München.
Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Transitvisabestimmungen
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum.
Es gelten folgende Ausnahmen: Reisende, die ein gültiges Weiterreiseticket für denselben Tag (beim Transit über Tokio (HND) oder Osaka (KIX): 72 Stunden), in ein Drittland besitzen, benötigen kein Transitvisum für den Transitbereich des Flughafens. Ist kein Anschlussflug am selben Tag verfügbar, kann ein “Shore Pass” für 72h bei Ankunft erworben werden. Dafür müssen alle nötigen Dokumente für die Einreise ins Zielland, sowie ausreichend finanzielle Mittel für den Aufenthalt nachgewiesen werden. Außerdem muss die Ankunft und Abreise über Flughäfen bzw. Häfen erfolgen, die der selben unten genannten Gruppe angehören:
-Gruppe A: Flughäfen: NRT,HND,NGO,KIJ, KMQ,OKO. Häfen: Tokio, Yokohama, Niigata, Nagoya
-Gruppe B: Flughäfen: KIX,NGO,KMQ. Häfen: Osaka, Kobe, Nagoya.
-Gruppe C: Flughäfen: FUK,NGS,KMJ,KOJ,OKA,DNA. Häfen: Hakata (Fukuoka), Shimonoseki, Naha (Okinawa)
-Gruppe D: Flughäfen: CTS. Häfen: Tomakomai, Otaru, Hakodate, Muroran
IMPFUNGEN
Für das Land Japan sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen werden bei der Einreise in das Land Japan empfohlen:
– Impfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts
– Japanische Encephalitis, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– FSME, bei Aufenthalten auf Hokkaido
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
China
Klimatabelle Peking
| Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez |
Max. Temperatur °C | 2 | 6 | 13 | 21 | 27 | 31 | 32 | 31 | 26 | 20 | 10 | 4 |
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Min. Temperatur °C | -9 | -5 | 1 | 8 | 14 | 19 | 22 | 21 | 15 | 7 | -1 | -6 |
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Sonnenstunden / Tag | 8h | 6h | 7h | 7h | 8h | 9h | 7h | 7h | 7h | 8h | 6h | 6h |
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Regentage | 3 | 2 | 4 | 6 | 10 | 14 | 18 | 15 | 11 | 8 | 5 | 2 |
Klimatabelle Shanghai
| Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez |
Max. Temperatur °C | 8 | 10 | 14 | 20 | 25 | 28 | 32 | 32 | 28 | 23 | 17 | 11 |
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Min. Temperatur °C | 1 | 3 | 7 | 12 | 17 | 22 | 26 | 26 | 21 | 15 | 10 | 3 |
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Sonnenstunden / Tag | 5h | 4h | 5h | 5h | 6h | 4h | 5h | 3h | 3h | 6h | 4h | 5h |
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Regentage | 9 | 7 | 11 | 14 | 16 | 18 | 17 | 13 | 11 | 9 | 7 | 8 |
Klimatabelle Hong Kong
| Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez |
Max. Temperatur °C | 18 | 18 | 20 | 24 | 28 | 30 | 31 | 31 | 30 | 27 | 24 | 20 |
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Min. Temperatur °C | 13 | 13 | 16 | 19 | 23 | 26 | 26 | 26 | 25 | 23 | 19 | 15 |
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Sonnenstunden / Tag | 5h | 4h | 3h | 4h | 5h | 5h | 7h | 6h | 7h | 7h | 6h | 6h |
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Regentage | 4 | 5 | 7 | 8 | 13 | 18 | 17 | 15 | 12 | 6 | 2 | 3 |
WETTER & KLIMA
Aufgrund der Größe und Geografie ist das Klima von Region zu Region sehr unterschiedlich.
Der Norden von China mit den Städten Peking oder Xi’an haben trockene und heiße Sommer sowie kalte Winter. Späte Winter und ein früher Frühling sorgen für Staubstürme und Nebel.
Der Süden von China mit den Städten Shangahi oder Hong Kong hat lange, heiße und feuchte Sommer sowie kurze, kalte und regnerische Winter. In den späten Frühlingsmonaten bis zum Sommer kann es durch den Monsun nass werden.
Beste Reisezeit
Generell sind die Monate Mai, September und Oktober sehr beliebte Reisemonate, da das Wetter sehr angenehm ist. Doch auch von Ende März bis April und von Juni bis August ist China eine Reise wert, denn dann sind die Preise geringer und die Städte nicht so überfüllt von Touristen.
WÄHRUNG
1 Renminbi Yuan (CNY) = 10 Jiao = 100 Fen
Derzeitiger Kurs:
1 EUR = ca. 7,82 CNY
(Stand: Februar 2020)
Aktuelles zu COVID-19
Epidemiologische Lage
Die Fallzahlen haben sich in China auf einem niedrigen Niveau stabilisiert. Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach China wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Einreise
Grundsätzlich gilt für u.a. deutsche Staatsangehörige eine Einreisesperre. Deutsche Staatsangehörige mit einer gültigen chinesischen Aufenthaltsgenehmigung zur Erwerbstätigkeit, für persönliche Angelegenheiten oder zur Familienzusammenführung dürfen mit dieser nach China einreisen. Inhaber abgelaufener Aufenthaltsgenehmigungen dieser Art können bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung einen Antrag auf Wiedereinreise stellen.
Diese Regelung gilt nicht für deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Frankreich, Belgien, Italien, Großbritannien, Russland, Ukraine, Indien, Äthiopien, Bangladesch und Philippinen.
Grundsätzlich möglich ist die Einreise für Inhaber von diplomatischen, Dienst-, Courtesy- und C-Visa. Neue Visa für sonstige, individuelle Einreisen nach China werden weiterhin nur für einen bestimmten, eingeschränkten Personenkreis bzw. Aufenthaltszweck erteilt (u.a. zur Durchführung „notwendiger wirtschaftlicher, technologischer und sonstiger Vorhaben“). Zur Durchführung des Visumsverfahrens ist eine sog. „PU-Einladung“ bei den zuständigen chinesischen Lokalbehörden einzuholen. Einzelheiten und etwaige Aktualisierungen bietet das Außenministerium der VR China.
Reisen nach China sind grundsätzlich nur per Direktflug möglich. Transitreisen, mit Deutschland als einzigem Zwischenhalt, können nur angetreten werden, wenn im Abflugland keine Direktverbindungen nach China bestehen.
Von allen Fluggästen, die nach China einreisen, werden negative PCR- und IgM-Antikörper-Testergebnisse verlangt, die im selben Konsularbezirk ausgestellt wurden. Sollte der PCR-Test beispielsweise im Konsularbezirk der chinesischen Botschaft in Berlin durchgeführt worden sein, so muss auch der IgM-Antikörper-Test von dort stammen.
Diese negativen Testergebnisse müssen zusammen mit Reisepass, Flugticket und gültigem chinesischem Visum oder gültiger chinesischer Aufenthaltserlaubnis über die Website „Health Declaration Certificate“ hochgeladen werden, um einen QR-Code zu erhalten, der von den chinesischen Auslandsvertretungen ausgestellt wird und Voraussetzung für die Einreise nach China ist. Der Testzeitpunkt darf vor Abflug höchstens 48 Stunden zurückliegen. Die Testergebnisse müssen maschinenschriftlich den Namen und die Anschrift der Teststelle sowie die Art der Blutprobe aufführen. Es werden nur Testergebnisse mit venös entnommenem Blut akzeptiert. Schnelltests sind nicht ausreichend. Bei Transitflügen nach China müssen die beiden genannten Tests jeweils im Ursprungsland und nochmals im Transitland durchgeführt und jeweils innerhalb von 48 Stunden vor Ab- und Weiterflug bei der lokalen chinesischen Auslandsvertretung ein grüner QR-Code eingeholt werden. Die Gültigkeitsdauer des QR-Codes beträgt 48 Stunden ab Durchführung des Tests. Zu rechnen ist ab Zeitpunkt der Testdurchführung, nicht dem Zeitpunkt des Ergebnisses.
Ferner ist auf der Webseite des chinesischen Zolls eine Gesundheitserklärung abzugeben.
Bereits geimpfte Reisende sind den gleichen Anforderungen unterworfen. Zusätzlich ist die Impfbescheinigung bzw. der Impfpass hochzuladen. Diese müssen folgende Angaben enthalten: Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Bezeichnung des Impfstoffes, Datum und Ort der ersten und zweiten Impfung, Unterschrift und Anschrift der impfenden Stelle.
Reisende mit auskurierter COVID-19-Erkrankung sowie auf IgG-Antikörper positiv getestete Reisende müssen mindestens drei Wochen vor Abflug die zuständigen chinesischen Auslandsvertretungen kontaktieren.
Bei Einreise aus Hongkong muss ein negativer COVID-19-Test eines anerkannten Labors in Hongkong vorgelegt werden, der bei Einreise nicht älter als 24 Stunden sein darf. Zusätzlich muss eine Gesundheitserklärung ausgefüllt werden.
Alle aus dem Ausland einreisenden Personen werden, unabhängig von ihrer Nationalität, an dem Erstankunftsort auf COVID-19 getestet und einer mindestens 14-tägigen Quarantäne in zentralen Einrichtungen unterworfen. Die Provinz des innerchinesischen Zielorts kann davon abweichende Regelungen vorsehen, wie z.B. zusätzliche Quarantänezeiten im Anschluss an den o.g. Zeitraum oder die Möglichkeit einer Heimquarantäne. Anfallende Kosten für Quarantäne-, Test- und sonstige Maßnahmen müssen selbst getragen werden.
Kleinkinder werden in der Regel bei einem Elternteil untergebracht. Kinder ab 14 Jahren können isoliert von den Eltern untergebracht werden. Die Quarantänebedingungen in den Hotels, insbesondere das strikte Verbot des Verlassens des Zimmers über einen Zeitraum von zwei Wochen, sind besonders für Kinder und ältere Menschen belastend.
Personen mit auskurierter COVID-19-Erkrankung werden, trotz negativer PCR- und IgM-Antikörpertests und grünem QR-Code, bei Einreise in sofortige mehrwöchige Krankenhausquarantäne überführt und weitreichenden Untersuchungen unterzogen. Dies kann auch Personen betreffen, die aufgrund einer unentdeckten Erkrankung an COVID-19 noch Antikörper aufweisen. Gleiches kann für Personen gelten, die mit demselben Flug eingereist sind wie eine Person, die z. B. im Anschluss positiv auf COVID-19 getestet wird. Medizinische Maßnahmen der chinesischen Seite sind invasiv und beinhalten neben teils täglichen Blutentnahmen häufig auch Computertomografie-Aufnahmen. Erst wenn die behandelnden Stellen von einer Genesung ausgehen, kann die reguläre Zentralquarantäne mit weiteren Testungen angetreten werden. Bei erneutem Verdacht erfolgt die sofortige Rückverlegung in die Krankenhausisolation..
Falschangaben zum Gesundheitszustand können strafrechtlich verfolgt werden.
Weitere infektionsrechtliche Maßnahmen für Bewegungen von Ausländern innerhalb Chinas werden in den Provinzen, Städten, Stadt- und Wohnbezirken sehr unterschiedlich und uneinheitlich gehandhabt; sie sind regelmäßig kurzfristigen Änderungen und Anpassungen unterworfen.
Die deutschen Vertretungen in China haben auf die gemäß Infektionsschutzbestimmungen beschlossenen Maßnahmen sowie auf deren Durchführung auch im Einzelfall keinen Einfluss.
Durch- und Weiterreise
Transitaufenthalte von ausländischen Staatsangehörigen in China, etwa zum Weiterflug aus China heraus und der bisherige visafreie Aufenthalt in bestimmten Fällen für einige Tage bleiben ausgesetzt.
Schließungen bzw. zeitlich eingeschränkte Öffnungen von internationalen Grenzübergängen (Land, See, Luft) sowie Beschränkungen für den Personen- und/oder Warenverkehr sind abhängig von der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie und werden im Einzelfall von der zuständigen National Immigration Administration (NIA) angeordnet. Es ist daher bis auf weiteres mit Einschränkungen im grenzüberschreitenden Reiseverkehr zu rechnen, die auch kurzfristig in Kraft treten können.
Reiseverbindungen
Es gelten weiterhin erhebliche Einschränkungen des Flugverkehrs auf wenige Flüge und Flughäfen.
Direktflüge zwischen Peking und Griechenland, Dänemark, Österreich sowie Schweden finden unregelmäßig statt. Internationale Flüge nach Peking können weiterhin kurzfristig auf andere Flughäfen in China umgeleitet werden, die zum Teil weit entfernt von Peking liegen.
Der Direktflugverkehr zwischen China und Deutschland wird teilweise von chinesischen Airlines (z.B. Air China, China Eastern) sowie der Lufthansa (Verbindungen ab/nach Chengdu, Nanjing, Shanghai, Shenyang) bedient. Nach wie vor ist die Zahl der Direktflugverbindungen allerdings stark begrenzt.
Beschränkungen im Land
Bei Auftreten lokaler Ausbrüche muss in den betroffenen Gebieten kurzfristig mit Verhängung von Ausgangssperren sowie Reisebeschränkungen gerechnet werden.
Für den Besuch einiger touristischer Sehenswürdigkeiten/Nationalparks ist häufig eine namentliche Voranmeldung erforderlich. Hotels und andere Unterkunftseinrichtungen verlangen beim Check-In teilweise negative COVID-19-Testergebnisse oder Nachweise darüber, wie lange die Einreise nach China zurückliegt. Ausländern kann vereinzelt der Zugang verwehrt werden.
Das Betreten vieler Gebäude, Bahnhöfe, sonstiger Compounds und auch die Nutzung des ÖPNV sind teilweise nur mit einer von Stadt zu Stadt unterschiedlichen, auf der App WeChat oder Alipay basierenden Gesundheitsanwendung möglich. Nur wenn diese den korrekten Farbcode generiert, wird der Zugang gestattet. Vereinzelt werden Bahnreisen nur nach Vorlage eines negativen COVID-19-Tests gestattet. Teilweise wird bereits bei Einreise in eine andere Provinz oder Stadt die Vorlage des entsprechenden Gesundheitscodes gefordert.
Das Reisen in China kann darüber hinaus die Installation weiterer Apps erfordern, z.B. da spezielle lokale Gesundheitscodes gefordert werden oder um sämtliche Aufenthaltsorte in den letzten 14 Tagen zurückverfolgen zu können.
Hygieneregeln
In Verkehrsmitteln und zahlreichen Gebäuden gilt Maskenpflicht. Temperaturmessungen an Gebäudeeingängen sind weiterhin üblich. Abstandsregeln sind in dicht besiedelten Ballungsräumen kaum einzuhalten.
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Nach China ist es möglich mit dem Reisepass, dem vorläufigen Reisepass und dem Kinderreisepass (mit Lichtbild) einzureisen. Nicht möglich ist es mit dem Personalausweis und dem vorläufigen Personalausweis einzureisen.
Gültigkeit der Reisedokumente: Die Ausweisdokumente müssen mindestens 6 Monate über den Zeitpunkt der Visumbeantragung hinaus gültig sein.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Visabestimmungen
Es wird ein Visum bei einem Aufenthalt in China benötigt. Das Visum muss vor der Reise mittels Online-Formular bei der zuständigen Visumbehörde (http://www.visaforchina.org) beantragt werden. Der Visumantrag ist im Land der Staatsangehörigkeit oder des gewöhnlichen Aufenthalts einzureichen. Informieren Sie sich frühzeitig bezüglich der unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Wichtiger Hinweis: Ab dem 16. Dezember 2019 müssen Reisende, die ein Visum für China beantragen möchten, zuvor persönlich bei der zuständigen Annahmestelle in Deutschland erscheinen und dort ihre Fingerabdrücke abgeben. Von dieser Regelung ausgenommen sind Personen unter 14 Jahren oder über 70 Jahren sowie Personen, bei denen das Erfassen aller Fingerabdrücke nicht möglich ist und Inhaber von Diplomatenpässen. Auch Reisende, deren Abdrücke innerhalb der letzten fünf Jahre bereits einmal im Rahmen einer Visumbeantragung erfasst wurden, sind ausgenommen, sofern dies mit demselben biometrischen Reisepass geschehen ist, mit dem auch aktuell in das Land eingereist werden soll.
Hinweis: Für einen Aufenthalt über 180 Tage hinaus muss nach Einreise in die VR China eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden, was nur dann möglich ist, wenn das Visum bereits für solch einen langen Aufenthalt und Zweck beantragt und ausgestellt wurde.
Bitte beachten: Von Antragstellern, deren Reisepässe nach dem 1. Januar 2014 ausgestellt wurden, wird teilweise für den Visumantrag die Vorlage des vorherigen, abgelaufenen Reisepasses zusammen mit dem aktuellen Reisepass verlangt. Sollte der vorherige Pass eingezogen worden sein, ist eine unterschriebene Erklärung über den Zeitpunkt und den Ort des Verbleibs vorzulegen. Weiterhin ist in die Erklärung aufzunehmen, welche Länder in den letzten drei Jahren, also ab dem 1. Januar 2014, besucht wurden sowie die Dauer des jeweiligen Aufenthaltes.
Wenn sich im Reisepass mehrere Einreisestempel von der Türkei befinden, kann es vorkommen, dass bei der Beantragung des Visums im Konsulat persönlich vorgesprochen werden muss.
Einreise über den Seeweg: Deutsche, die mit einer Reisegruppe (mind. 2 Zugehörige) über Kreuzfahrthäfen in Shanghai einreisen, benötigen für einen Aufenthalt bis zu 15 Tagen kein Visum für bestimmte Gebiete Chinas. Die Reisegruppe muss von einer Reisegesellschaft, die in China registriert ist, organisiert sein.
Bearbeitungszeit: Die gewöhnliche Bearbeitungsdauer beträgt etwa 5 Konsulatsarbeitstage nach Eingang der Antragsunterlagen. An Nationalfeiertagen kann es zu Verzögerungen kommen.
Mitzuführende Dokumente:
– mindestens zwei freie gegenüberliegende Seiten im Reisepass
– Weiter- bzw. Rückflugticket
– Nachweis einer Unterkunft
Reisen nach Tibet: Grundsätzlich wird für Reisen in die Autonome Region Tibet eine Spezialgenehmigung (“Tibet Travel Permit”) vom tibetischen Fremdenverkehrsamt benötigt. Diese kann ausschließlich für Reisegruppe (Mindestanzahl: 5 Personen) über ein vom tibetischen Fremdenverkehrsamt akkreditiertes Reisebüro gestellt werden. Das Reisebüro muss für die gesamte Reise den Transport und den Reiseführer stellen.
Reisen nach Hongkong, Macau und Taiwan: Für die Einreise nach Hongkong, Macau und Taiwan brauchen deutsche Staatsangehörige kein Visum. Dabei ist zu beachten, das diese nach chinesischem Gesetz als “Ausland” gelten und das eine Einreise aus China visumtechnisch eine Ausreise darstellt. Eine Wiedereinreise ist daher nur möglich, wenn zuvor ein chinesisches Visum für zwei- bzw. mehrfach Einreise ausgestellt wurde. Hierauf ist bei entsprechender Reiseplanung schon bei der Beantragung eines Visums für die VR China zu achten.
Reisen nach Hainan: Deutsche Staatsangehörige, die ausschließlich die Insel Hainan besuchen möchten, können dort für einen Aufenthalt von maximal 30 Tagen visumfrei einreisen. Voraussetzung ist allerdings, dass Reisende spätestens 48 Stunden vor Ankunft die Einreiseformalitäten über ein akkreditiertes Reisebüro in Hainan einleiten. Achtung: Ist eine Weiterreise in eine andere chinesische Provinz gewünscht, muss zuvor ein Visum beantragt werden.
Hinweis: Bei einzelnen Berufsgruppen wie z.B. Journalisten können abweichende Visaregelungen gelten.
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Berlin, an die Konsulate in Bonn, Düsseldorf, Frankfurt a.M., Hamburg, München oder Berlin oder bei einem der Visa Application Service Center.
Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Transitvisabestimmungen
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum.
Es gelten folgende Ausnahmen:
Es gibt 2 verschiedene Arten von Aufenthaltsvisas. Das 24 Stunden Visum, dies gilt nicht für Reisende:
– deren Reisepass weniger als 3 Monate gültig ist,
– die nicht an bestimmten Flughäfen einreisen,
– die Weiterreisetickets für ein Drittland-Ziel haben die China nach 24 Stunden verlassen (Flug, Landweg und Zug)
Ein Mehrfachhalt ist für folgende Reisende nicht gestattet wenn :
– die Reisedokumente für weniger als 3 Monate nach Antritt der Reise gültig sind
– ein chinesischer Visumsverweigerungsstempel im Pass ist
– das chinesische Einwanderungsgesetz in den letzten 5 Jahren verletzt wurde
– sich nicht bei den örtlichen Sicherheitsbüro´s angemeldet wurde und das innerhalb von 24 Stunden in den letzten 2 Jahren
– sich nicht an das chinesische Gesetz gehalten wird
Reisende die zwischen den USA, Alaska oder Hawaii einreisen sind nicht zulässig und benötigen ein Visum. Eine Ausnahmereglung haben Hong Kong und Macau, diese können den visumfreien Transitaufenthalt in Anspruch nehmen, wenn ihr Reiseziel ihre Heimat ist. Reisende mit der Staatsbürgerschaft Taiwan müssen vor Ort den „Taiwan Compatriot Permit“ beantragen um visumfrei einreisen zu dürfen. Der Transitbereich des Flughafens darf nicht verlassen werden.
Reisende mit einem SAR-Pass, die nicht im Besitz eines Heimreisetickets oder von chinesischen Reisedokumenten sind können nur über die Flughäfen Beijing Capital International Airport, Guangzhou Baiyun International Airport oder Shanghai Pudong International Airport einreisen und müssen sich im Transitbereich aufhalten.
Reisende die ein Visum benötigen wenn sie durch den Urumqi Diwopu International Airport reisen :
Afghanistan, Aserbaidschan, Iran, Irak, Kasachstan, Kirgistan, Malaysia, Nigeria, Oman, Pakistan, Saudi Arabien, Sri Lanka, Syria, Thailand, Türkei, Jemen.
Reisende die nicht berechtigt sind für einen visumfreien Transitaufenthalt am Xiamen International Airport :
Afghanistan, Aserbaidschan, Iran, Irak, Kasachstan, Kirgistan, Malaysia, Oman, Pakistan, Saudi Arabien, Sri Lanka, Syrien, Thailand, Türkei, Turkmenistan, Jemen.
Reisende die nicht berechtigt sind für einen visumfreien Transitaufenthalt am Guangzhou Baiyun International Airport : Syrien
An diesem Flughafen gibt es spezielle Bedingung des visumfreien Transit Aufenthalts : Urumqi Diwopu International Airport, hier muss innerhalb von 2 Stunden wiederausgereist werden! Ein Mehrfachhalt wird ebenfalls nicht erlaubt.
An diesen Flughäfen wird ein Transitvisum benötigt:
Fuzhou Changle International Airport
Huangshan Tunxi International Airport
Mudanjiang Hailang Airport
Yanji Chaoyangchuan Airport
Das 72 Stunden / 144 Stunden Visum gilt, wenn :
über folgende Orte eingereist wird : Beijing Capital International Airport, Hangzhou International Airport, Nanjing Lukou International Airport, Shanghai Pudong International Airport, Shanghai Hongqiao International Airport, Shijiazhuang Zhengding International Airport, Tianjin Binhai International Airport, Changsha Huanghua International Airport, Chengdu Shuangliu International Airport, Chongqing Jiangbei International Airport, Dalian Zhoushuizi International Airport, Guangzhou Baiyun International Airport, Shenzhen Bao’an International Airport, Jieyang Chaoshan International Airport, Guilin Liangjiang International Airport, Harbin Taiping International Airport, Qingdao International Airport, Kunming Changshui International Airport, Shenyang Taoxian International Airport, Wuhan Tianhe International Airport, Xi’an Xianyang International Airport, Xiamen Gaoqi International Airport, Shanghai Port International Cruise Terminal, Shanghai Port International Cruise Terminal, Qinhuangdao Port, Tianjin International Cruise Home Port, Beijing West Railway Station, Shanghai Railway Station
Voraussetzung ist, dass
– der Reisepass mehr als 3 Monate bei Ankunft gültig ist
– das Ticket zeigt, dass zum darauffolgenden Ziel innerhalb von 72 oder 144 Stunden aufgebrochen werden kann, dieses Ziel ein Drittland ist (Hong Kong, Macau und Taiwan gelten als Drittländer) und das Reiseziel nicht mit dem Herkunftsland übereinstimmt
– die Flüge am selben Flughafen ankommen und abheben
Reisende, die die Bedingungen erfüllen erhalten einen Stempel oder Sticker mit dem Datum der Einreise und der Abreise.
Der Visumfreie Aufenthalt beginnt am nächsten Tag um 00:01. Bei folgenden Flughäfen beginnt das Visum am Einreisetag : Guilin Liangjiang International Airport, Harbin Tapping International Airport, Kunming Changshui International Airport.
Folgende Reisende, die nicht den Kategorien zuzuordnen sind, ist es nicht möglich visumfrei einzureisen und müssen China nach der Ankunft wieder verlassen wenn :
– die Reisedokumente für weniger als 3 Monate nach Antritt der Reise gültig sind, ein chinesischer Visumsverweigerungsstempel im Pass ist, das chinesische Einwanderungsgesetz in den letzten 5 Jahren verletzt wurde, sich nicht bei der örtlichen Sicherheitsbüro´s angemeldet wurde innerhalb von 24 Stunden, in den letzten 2 Jahren sich nicht an das chinesische Gesetz gehalten wird
Schiffsreisende sind ebenfalls nicht berechtigt für das 72/ 144 Stunden Transitvisum, diese müssen mit einem vorher angeforderten Visum einreisen.
Seit dem 30 Januar 2016 können Reisende in Shanghai, Jiangsu Provinz, Zhejiang Provinz und Guangdong Provinz für 144 Stunden aufhalten, seit dem 28 Dezember 2017 auch ich in Beijing, Tianjin und Hebei Provinz, seit dem 1 Januar 2018 ebenfalls in den Städten von Shenyang und Dalian in Liaoning Provinz.
Reisende der folgenden Nationalisten sind dazu berechtigt :
Alle europäischen Staaten, Albanien, Argentinien, Australien, Belarus, Bosnien und Herzegovina, Brasilien, Kanada, Chile, Island, Japan, Mazedonien, Mexiko, Monaco, Montenegro, Neu Seeland, Katar, Russland, Südkorea, Schweiz, Ukraine, USA
An diesem Flughafen gibt es spezielle Bedingung des visumfreien Transit Aufenthalts : Urumqi Diwopu International Airport, hier muss innerhalb von 2 Stunden wiederausgereist werden! Ein Mehrfachhalt wird ebenfalls nicht erlaubt.
An diesen Flughäfen wird ein Transitvisum benötigt:
Fuzhou Changle International Airport
Huangshan Tunxi International Airport
Mudanjiang Hailang Airport
Yanji Chaoyangchuan Airport
Einreisebestimmungen für Staatsangehörige anderer Länder
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der Website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
IMPFUNGEN
Für das Land China sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Besonderheiten: Bei der Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten ist eine Gelbfieberimpfung notwendig.
Reisende, die sich weniger als 4 Wochen im Land aufhalten, sollten einen vollständigen Poliomyelitis-Impfschutz haben. Langzeitreisenden über 4 Wochen wird eine Auffrischimpfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise empfohlen.
Folgende Impfungen werden bei der Einreise in das Land China empfohlen:
– Impfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts
– Hepatitis A
– Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Japanische Encephalitis, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– FSME, bei besonderer Exposition in Endemiegebieten
– Vogelgrippe, bei besonderer Exposition in Endemiegebieten
– Poliomyelitis
Masern: Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria: Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Besonderheiten für Schwangere und Kinder:
Für Kinder:
Bitte beachten sie, dass für Kinder aktuell folgende speziellen gesundheitlichen Gefahren bestehen:
– Dengue-Fieber
– Hand-,Fuß- und Mundkrankheit (HFMK)
– Polio, Impfung möglich